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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein „Gutachten" zu den derzeitigen energetischen Eigenschaften eines Gebäudes, das nach einem festgelegten Schema erstellt wird.

Anhand der Bewertung kann die energetische Qualität von Gebäuden gleicher Nutzung verglichen werden. Dazu dient eine Farbskala von rot nach grün, auf der das Ergebnis des Gebäudes mit einem Pfeil markiert wird. Der rote Bereich umfasst unsanierte Altbauten und der grüne Bereich Häuser mit sehr geringem Energiebedarf.

Außerdem enthält der Energieausweis kurze Hinweise, ob und wie die energetische Qualität des Gebäudes mit kostengünstigen Maßnahmen verbessert werden kann (Modernisierungsempfehlung).

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden, die gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 dazu berechtigt sind. Energieausweise für bestehende Wohngebäude dürfen u.a. von Architekten, Ingenieuren, Energieberatern, staatlich anerkannten / geprüften Technikern oder Handwerkern ausgestellt werden.

Für Gebäude, die vor dem 01.01.1977 gebaut wurden ist ein Energieausweis nach Bedarf vorgeschrieben. Für Wohnhäuser oder Gebäude, die nach dem 01.01.1977 errichtet wurden ist der Energieausweis nach Verbrauch vorgeschrieben.  

 Die entsprechenden Anträge sind rechts als Download zu finden.

Für Kunden der EVB ist der Energieausweis bis zum 31.12.2012 kostenlos.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Energieberater.

Ansprechpartner:
Herr Braun
Tel.-Nr.: 06033 - 995 453

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