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Tipps für den Bauherren
Grundsätzlich erhält jedes neues Baugrundstück einen Kanalanschluss. Der Durchmesser der Anschlussleitung beträgt in der Regel 150mm und wird bis etwa 1,00m auf das Grundstück gelegt. Ausnahmen können bei Bedarf zugelassen werden.
Neue Anschlüsse, Veränderungen an den Anschlussleitung oder auch Veränderungen an der Entwässerung innerhalb des Grundstückes, zum Beispiel durch Anbauten sind dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zur Genehmigung rechtzeitig anzuzeigen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Aufgrund der überwiegenden Mischkanalisation werden die Dachentwässerungen und die Hausentwässerungen zusammen über den einen Anschluss an den öffentlichen Kanal geführt. Bitte fragen Sie rechtzeitig zur Planung Ihrer Entwässerung bei uns an, damit nicht ausnahmsweise die Erschließung Ihres Grundstücks im Trennsystem erfolgt.
Jeder Grundstückseigentümer hat sein Haus gegenüber Rückstau aus dem Kanal zu sichern. Das geschieht über einen Rückstauverschluss der oft direkt hinter der Hauseinführung im Keller angeordnet wird. Denkbar ist auch ein separater Schacht direkt vor der Hauswand im Garten. Bitte beachten Sie unbedingt, dass keine Dach- oder Hofentwässerung vor dem Rückstauverschluss (in Fließrichtung zum öffentlichen Kanal) angeschlossen ist. Ansonsten besteht die Gefahr der Flutung des Keller durch das eigene Dachwasser bei geschlossenem Rückstauverschluss. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Nach dem Hessischen Wassergesetz soll Niederschlagswasser in geeigneten Fällen versickert oder verwertet werden. Brauchwasseranlagen oder Versickerungsanlagen werden bevorzugt genehmigt. Jedem Grundstückseigner wird empfohlen nur die notwendigsten Flächen zu versiegeln und an die Entwässerung anzuschließen. Oftmals sind für die Gestaltung zum Beispiel von Garagenzufahrten versickerungsoffene Pflaster ebenso geeignet als die 100%tige Versiegelung mit einem Verbundpflaster.
Hinsichtlich der zu erwartenden Trennung der Gebühren nach Schmutz- und Regenwasser ist jedem Grundstücksbesitzer zu raten, die Einleitung von Regenwasser in den Kanal auf seinem Anwesen zu überprüfen und zu überdenken. Auch in diesen Fragen können wir Ihnen gerne behilflich sein.