Gebühren und Beiträge

Stand 30.12.2009

Die Gebühren und Beiträge sind in der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Butzbach und der Verwaltungskostensatzung (VKS) der Stadt Butzbach veröffentlicht. Die Satzungen sind zu finden unter www.stadt-Butzbach.de , Rathaus, Stadtrecht, Zu den Satzungen.

Für die Einleitung von Abwässer in die öffentlich Kanalisation (EWS § 24, Nr. 1) gelten folgende Sätze

ab 01.01.2010 5,05 €/cbm bei Vorreinigung: 4,90 €/cbm

Der Abwasser-Beitrag (EWS § 10, Nr. 2) beträgt für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit

- an eine Sammelleitung 3,83 €/qm Veranlagungsfläche
- an die Behandlungsanlage 1,16 €/qm Veranlagungsfläche

Grundstücksanschlusskosten (EWS § 22)
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist dem Eigenbetrieb in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinklärgruben und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr (EWS § 26) beträgt pro angefangenem cbm

- Schlamm aus Kleinklärgruben 18,70 €/cbm
- Abwasser aus Gruben 18,70 €/cbm

Sonstige Leistungen des EAB

Leistungsverzeichnis EAB
ArtEinheitVerrechnungssatz nettoVerrechnungssatz brutto
Facharbeiter h 42,00 € 49,98 €
Lehrling   17,00 € 20,23 €
Regie/Ing.-Dienstleistung h 79,80 € 94,96 €
Sachbearbeiter h 58,00 € 69,02 €
Spülfahrzeug h 110,00 € 130,90 €
Kamera h 55,00 € 65,45 €
Fäkalschlammentsorgung cbm   18,70 €


Weitere Erstattungen und Gebühren

Rechnungsprüfungen allgemein 5 % der Bruttorechnungssumme
Material Zuzüglich 5% des Einkaufspreises
Hausanschlüsse 1:1 der Brutto-Rechnungssumme zzgl. 5%
Abwasseruntersuchung 1:1 der Bruttorechnungssumme zzgl. 5%
   
Genehmigung Kanalanschluss: § 8, Nr. 11, VKS
Ein - Zweifamilienhaus 40,00 €
Mehrfamilienhaus 80,00 €
Kleingewerbe, < 10 Mitarbeiter < 200 qm ohne spezifische Abwässer gem. EKVO 100,00 €
Großgewerbe, mit spezifische Abwässer gem. EKVO

150,00 €

   
Genehmigung Einleitung Abwasser: § 8, Nr. 13, VKS
Ein - Zweifamilienhaus 10,00 €
Mehrfamilienhaus 20,00 €
Kleingewerbe, < 10 Mitarbeiter < 200 qm ohne spezifische Abwässer gem. EKVO 50,00 €
Großgewerbe mit spezifische Abwässer gem. EKVO 100,00 €
   
Abnahme Kanalanschluss: § 8, Nr. 12, VKS
Ein - Zweifamilienhaus 25,00 €
Mehrfamilienhaus 30,00 €
Kleingewerbe, < 10 Mitarbeiter < 200 qm 40,00 €
Großgewerbe 50,00 €
   
Überwachung Kataster: § 8, Nr. 14, VKS
Bescheide für Prüfung 25,00 €